Informationen und personenbezogene Daten sinnvoll schützen - hoFFmann consulting services

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Informationen und personenbezogene Daten sinnvoll schützen

IT & Sicherheit

Schützen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust von persönlichen Daten, Firmendaten und Firmengeheimnissen. Wir zeigen Ihnen wie dies mit einfachen Mitteln oder aber auch mit komplexen Verfahren möglich ist.

Informationssicherheit
Ermitteln Sie selbständig den
Stand der Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen. Unser IS-Assessment-Manager führt Sie durch die relevanten Fragen des auf Basis ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz erstellten Assessments. Er zeigt Ihnen alle damit in Verbindung stehenden Gefahren für Ihr Unternehmen und liefert Ihnen die Liste der standardisierten Maßnahmen, die zur Behebung von Schwachstellen erforderlich sind. Damit unterscheidet sich der IS-Assessment-Manager von allen anderen am Markt verfügbaren Werkzeugen. Der IS-Assessment-Manager erspart Ihnen viel Zeit und teure Beratungstage. Weitere Informationen finden Sie hier.

Datenschutz
Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter bereits heute vor den kommenden Änderungen des Datenschutzgesetzes. Neben wesentlich höheren Strafen/Sanktionen ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Kontrollen stetig ansteigen wird.

Wir zeigen Ihnen was nun zu tun ist und wie Sie am besten vorgehen sollten. Nur wer frühzeitig handelt, wird sich vor den Neuerungen optimal schützen können bzw. davon profitieren. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.

Datensicherheit
Auch bei Fragen der Datensicherheit, wie z.B.:

  • eMail-Verschlüsselung

  • Datenbankverschlüsselung

  • Dokumentenverschlüsselung und -versiegelung

  • sicheres online-Backup

  • Compliance


können wir Sie durch unsere langjährige Erfahrung erfolgreich unterstützen.

Auszug aus dem Vorschlag für
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung)
Artikel 79
Verwaltungsrechtliche Sanktionen
Die Aufsichtsbehörde verhängt eine Geldbuße bis zu 1 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens bis in Höhe von 2 % seines weltweiten Jahresumsatzes gegen jeden, der vorsätzlich oder fahrlässig

(a) personenbezogene Daten ohne oder ohne ausreichende Rechtsgrundlage
verarbeitet oder die Bedingungen für die Einwilligung gemäß den Artikeln 6, 7
und 8 nicht beachtet;
...


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